Alle Online-Händler von Waren und/oder Dienstleistungen müssen seit dem 09.01.2016 in ihren Shops einen Link zur OS-Plattform hinterlegen. Tun sie das nicht, ist die Abmahngefahr extrem hoch. Ein fehlender OS-Link ist inzwischen ein Klassiker unter den Abmahngründen. Aber müssen Händler den OS-Link auch bei ihren Präsenz auf Facebook einbinden?

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