Die alternative Streitbeilegung
Am 09.01.2016 eröffnete die Europäische Kommission eine eigene Plattform zur Streitbeilegung. Durch sie sollten Verbraucher und Händler ihre Streitigkeiten ohne Gerichte schnell und unkompliziert klären können. Die Nutzung der Plattform ist dabei für beide Seiten kostenlos. Damit alle Verbraucher die Plattform nutzen können, werden die Händler als “Botschafter” für die alternative Streitbeilegung eingesetzt und sind verpflichtet, auf die OS-Plattform hinzuweisen. Aus der Idee der Europäischen Kommission ist mittlerweile ein Klassiker unter den Abmahngründen entstanden. Damit Händler einer Abmahngefahr entgehen, müssen sie folgenden Hinweis am Besten in AGB und Impressum einfügen:
„Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche OnlineStreitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.“
Trotz der Einbindung in den Online-Shops hält sich der Erfolg der Streitbeilegungstelle bisher in Grenzen, denn nur bei zwei Prozent der eingereichten Beschwerden wurde eine Weiterleitung an die nationale Schlichtungsstelle vorgenommen. Am Ende wurden weniger als ein Prozent der Beschwerden zu Ende gebracht.
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