Bilderklau? Nicht mit mir!
Sei es durch eine professionelle Software zum Aufspüren von Bilderklau oder Zufall: Rechtsstreitigkeiten wegen eines Bilderklaus im Internet sind immer noch ein großes Thema. 2016 stammten laut einer Händlerbund-Umfrage 11 Prozent der Abmahnungen aus dem Urheberrecht, etwa weil Fotos und Texte ohne Erlaubnis verwendet wurden. Kein Wunder, denn professionelle Fotos und Grafiken erfordern ein umfassendes Know-how, gute Technik und viel Zeit und Mühe.
Zunächst einmal ist der Urheber eines Werkes berechtigt, gegen einen Bilderklau vorzugehen. Hat der Online-Händler die Fotos selbst angefertigt, ist er damit auch selbst Urheber und darf zur Unterlassung usw. auffordern (nicht etwa die von ihm betriebene GmbH). Neben Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen gewährt das Urheberrecht dem Urheber bei einem Bilderklau auch einen Anspruch auf Schadensersatz in Form eines (teilweise erheblichen) Geldbetrages. Darüber hinaus ist die unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken gesetzlich unter Strafe gestellt.
Zunächst muss alles sehr schnell gehen, denn das heute verwendete Foto kann morgen schon wieder verschwunden sein. Grund zur Abmahnung besteht trotzdem. Das für Rechtsverletzungen im Internet am häufigsten genutzte Beweismittel ist der Screenshot, also das Foto einer Webseite bzw. eines Teils einer Webseite. Für die Anfertigung absolut bombensicherer Screenshots wurde sogar spezielle Software entwickelt, die neben dem eigentlichen Foto von der Webseite auch Datum und Uhrzeit speichert (z. B. Screenshot Captor, Snipping Tool).
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Den ausführlichen Artikel zu den Foto- und Bilderrechten für Webseitenbetreiber finden Sie im Onlinehändler Magazin

In unserem aktuellen Onlinehändler Magazin (Q2 2018) blicken wir detailliert auf alle Rechtsfragen rund um das Thema Foto- und Bilderrechte im Netz, klären, wie man seine Werke als Fotograf schützen kann, und was man bei freien Lizenzen beachten muss. Nicht zu kurz kommen auch die äußert praxisrelevante Nutzung von Stockarchiven oder Tipps, wie man den Abmahnern aus dem Weg geht.
Darüber hinaus finden Sie im Heft unter anderem auch Tipps und Tricks rund um das E-Mail-Marketing, welche Werbemöglichkeiten Sie auf Online-Marktplätzen nutzen können oder was wirklich hinter den mobilen Ladezeiten steckt. Auch Kundenbeschwerden bei Zalando, Produkte aus dem Luxus-Bereich, das komplizierte Lizenzmodell bei Spreadshirt und Website-Analyse-Tools rücken wir in den Fokus. Auf insgesamt 144 Seiten finden Sie spannende Hintergrundberichte, aktuelle Trends und Neuigkeiten.
Das Onlinehändler Magazin steht als pdf zum kostenfreien Download bereit, kann jedoch auch im Printformat bestellt werden. Wir wünschen viel Spaß beim Lesen!
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