Vom Paketzusteller durch E-Mail benachrichtigt zu werden, wann dass bestellte Paket ankommt ist für viele Kunden inzwischen eine lang ersehnte Nachricht. Er will ja schließlich sein Paket haben. Aber ist die Weitergabe der E-Mail-Adresse ohne Einwilligung überhaupt zulässig und was ändert sich durch die DSGVO?
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leider ist in diesem Bereich die Theorie sehr schwer umsetzen in der Praxis. Rein rechtlich betrachtet, muss eine Einwilligung vorliegen, solange die entsprechende Information auch durch den Händler erfolgen soll. Daran würde sich auch durch die erschwerte Zustellung nichts ändern. Erst wenn sonst die Lieferung an sich nicht möglich wäre, könnte es anders liegen. Es empfiehlt sich daher eine extra Checkbox einzubauen, damit der Kunden einwilligen kann. So umgeht man die Problematik. In der Vielzahl der Fälle will der Kunden ja gerade informiert werden und wird daher zustimmen.
Viele Grüße
die Redaktion
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was, wenn es ein Problem bei der Zustellung gibt und man neue Daten eingeben soll und der versanddienstle ister expliziet nach einer Telefonnummer fragt um die Anlieferung evt. direkt mit dem Kunden abklären zu können - bei Paktlieferung - nicht Speditionsversand.
Wir geben die Telefonnumer dann mit an, den oft erreicht man die Kunden nicht gleich und kann den Vorgang sonst nicht abschließen. Rein rechtlich müsste man sich spätestens dann doch erst die schriftliche Einwilligung zur Weitergabe der Telefonnummer an DPD, UPS ... einholen, bevor man das "Zustellhindern is" beseitigen kann.
Das ist für den Versender und den Kunden praktischer Nonsens und einige Paketdienstleis ter verlangen für eine 2./3. Zustellung Extragebühren, wenn man keine Emailadresse vom Kunden mit angibt und deren Benachrichtungs service nicht nutzt.
Chao
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an sich darf man auch jetzt schon nicht einfach die E-Mail-Adresse weitergeben. Natürlich wünscht der Kunde immer zu wissen, wo sein Paket bleibt. Doch wichtig ist, dass du dich auch rechtlich absicherst. Die Einwilligung müsstest du daher einholen für DHL etc. In den AGB sollte das nicht geschehen, da der Kunde mit der Akzeptanz in die Geschäftsbeding ungen nicht automatisch in die Datenweitergabe einwilligt. Eine Checkbox wäre daher zu überlegen, um dich abzusichern. Afterbuy arbeitet für dich direkt durch die Auftragsverarbe itung. Da musst du nur einen AV-Vertrag schließen.
Viele Grüße
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bei Amazon ist dies anders. In diesem Fall gibst du gar keine Daten weiter, sondern Amazon selbst. Amazon erhebt die Daten vom Kunden aber auch direkt selbst und leitet die entsprechenden Daten dann ja an dich weiter.
Viele Grüße
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danke für deine Frage. Diese Variante wäre an sich möglich. Dann würde DHL aber nicht nur die Pakete ausliefern, sondern E-Mails in deinem Namen und von deinem Account schicken. Ob Paketdienstleis ter so eine Lösung überhaupt anbieten wäre an der Stelle aber noch zu klären.
Viele Grüße
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Also wenn ich das richtig verstehe, darf ich ab 25.05. keine Emailadresse mehr an DHL weitergeben? Lässt sich das nicht über die AGB´s regeln, also das der Kunde mit dem Kauf zustimmt das seine Adressdaten, einschliesslich Emailadresse an den Logistiger weitergegeben wird?
Unsere Käufe laufen auch alle über Afterbuy, da landen ja auch alle Kundendaten bei einen Drittanbieter und werden dort gespeichert und für die Kaufabwicklung genutzt.
Also für den Kunden wird es definitiv ein Schritt nach hinten geben, da alle Kunden mit Versandbestätig ungsmails rechnen. Und für uns als Verkäufer erhöht sich der Aufwand, weil ständig die Frage kommt "Wo bleibt mein Paket".
Das raussuchen der Tracking ID dauert ja auch jedesmal und reist einen immer wieder aus dem normalen Tagesgeschäft raus.
MFG Andre
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Also wie oben beschrieben darf es ein Dienstleister machen. Der Dienstleister darf aber nicht der Versender sein?
Kann ich denn nicht mit DHL ein Vertrag über die Auftragsverarbe itung geschlossen werden?
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Soweit so gut. Kommt es aber z.B. zu Problemen bei der Zustellung (Empfänger nicht angetroffen - Paket kann nun im Paketshop abgeholt werden), erhält der Empfänger diese Information nicht. Nicht immer wird die Benachrichtigun g im Briefkasten rechtzeitig entdeckt.
Auch die Telefonnummer darf nicht mehr als Pflichtfeld markiert werden. Ich kann also auch den Kunden gar nicht anrufen, um ihn darauf hinzuweisen.
Oder sehr häufig: Kunde hat die Adresse unvollständig eingegeben. Wir können also erst nach Klärung (und das geht meist telefonisch ohne zeitlichen Verzug) versenden.
Nun bedarf es einer weiteren email. Alles zum Nachteil des Kunden.
Danke DSGVO!!
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