Die DSGVO richtet sich in erster Linie an die Verantwortlichen, also all diejenigen Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der DSGVO fallen und über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheiden. Natürlich müssen und können Unternehmer, abhängig von der Unternehmensgröße, nicht alles alleine bewältigen. Einige Händler können und einige müssen deshalb sogar einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen.
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vielen Dank für die Rückfrage. Da die Antwort sicher alle Leser interessiert hier unsere Anmerkung:
Die Voraussetzungen
- 10 Mitarbeiter und
- ständiges Datenverarbeiten
müssen zusammen vorliegen. Ein Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern fällt daher raus (siehe auch die Ausnahmen oben). Auch wenn die vorhanden zehn oder mehr Mitarbeiter nichts mit Datenverabeitun g zu tun haben, wird kein Datenschutzbeau ftragter benötigt.
Viele Grüße!
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Bezüglich der Voraussetzungen einen Datenschutzbeau fragten zu benennen:
Müssen beide Kriterien erfüllt sein, oder muss nur ein Kriterium erfüllt sein (entweder 10 MA >; oder ständiges Verarbeiten von Daten).
Vielleicht klingt meine Frage ein bisschen doof, aber vor lauter Rechtstexten usw. schwirrt mir sehr der Kopf!
Danke für die Antwort.
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zumindest die 3 letzten Fragen - dürften ja noch mehr Leute interessieren ?
nachher heißt es wieder Sie können die Daten doch nicht ohne nochmalige Kontrolle herausgeben (also Ausweis- /Passkopie /Meldeschein oder tatsächlich nur eine Anfrage über einen Account wenn vorhanden ?)
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also ich habe mir Gestern auch Ihr Video zur DSGVO angesehen - und kann nur sagen - nur gut das ich mir keinen "Trainingsday o.ä." leisten kann - meine immer noch mehr Fragen ,als ........... hätten wohl die Veranstaltung gesprengt ?
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wie unsinnig das ganze ist - zeigt sich ja schon darin:
die Staatsgewalt fordert einen schlanken Umgang mit Daten - selbst Email /Telefonnummer seien nicht erforderlich usw. ....
gleichzeitig soll ich aber Listen /Datenbanken über jede meiner bewegungen im Internet anlegen - dazu kommt dann noch das Verpackungsgese tz und was weiß ich noch alles - Orwell hätte seinen Spass daran - der 2. Band hieße dann Deutschland 2018 - na dann ein schönes Wochenende
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vielen Dank für die Rückfrage. Gerne stellen wir noch einmal klar, dass es bei der maßgeblichen Zahl auf folgendes ankommt: Als Mitarbeiter zählen auch Teilzeitkräfte, Studenten, Auszubildende und Aushilfskräfte - natürlich nur, soweit diese mit der Datenverabeitun g betraut sind (siehe Artikel).
Viele Grüße!
Die Redaktion
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Gruß
A.Sturm
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also hier:https://www.onlinehaendler-news.de/recht/rechtsfragen/31311-kommentar-dsgvo-am-ende-immer-gleichen.html?utm_source=Newsletter&utm_medium=Link&utm_campaign=Weekly
hörte sich das eigentlich ganz anders an - jetzt trifft es doch wieder vornehmlich die großen ??? (irgendwie kann ich´s nicht glauben - das selbst im Händlerbund anscheinend jeder etwas anderes darunter versteht)
Ihr Beispiel ist natürlich auch wieder sehr realitätsfern - die meisten von uns "armen" Schluckern - werden wohl nicht auch noch mit IT-Systemen Handeln !?
sondern kleine Unternehmen von 1-5 "Frontkämpfern" - mit normalen Handelstätigkei ten sein (also Atom-Handgranat en bis Zeppeline o.s.ä.)
also meine schon gestellte Frage nochmal - warum sollte soeine Firma also einen unkündbaren "Schmarotzer" benötigen - wenn ja eigentlich die Plattform alle Daten erhebt ?
oder wie auch schon gefragt - wenn ich als starke 1-Mann Firma - eine eigene Präsenz eröffne und täglich Daten ,verarbeite muss ich dann noch einen Abendschulabsol venten miternähren ???
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noch eine Superfrage - welche Legitimation muss denn der Abrufer der Daten überhaupt vorlegen ? (oder reicht einfach eine Email ?)
kann ich grundsätzlich jede Firma /Amt zur Herausgabe meiner Daten anschreiben - auch wenn ich mit denen nie etwas zu tun hatte (Ich meine Vorsicht ..........) ?
hat das eigentlich eine rückwirkende begrenzung - oder kann ich praktisch bis zu meiner Geburt Daten anfordern ?
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