Eine ganz aktuelle Entscheidung aus München ließ bei einem Webseitenbetreiber wieder Sorgen aufkeimen. Durch eine Verlinkung macht sich der Betreiber einer Website die rechtswidrigen Inhalte einer anderen Website zu Eigen und muss dafür haften (Verwaltungsgerichtshof München, Beschluss vom 05.01.2018, Az.: 7 ZB 18.31). Kann man solchen Risiken durch die Nutzung eines Disclaimers entgehen, fragte er uns.
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