Auch wenn es seit dem 13.01.2017 durch eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches verboten ist, für bestimmte Zahlarten Entgelte zu erheben, scheint dies nicht in der Praxis angekommen zu sein. So erscheint es nicht überraschend, dass durch die Wettbewerbszentrale nun ein Zahlungsentgelte-Beschwerdeformular angeboten wird. Abmahnungen könnten dann als Nächstes folgen.
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