1. Warum gibt es überhaupt dieses Verbot?
2. Warum ist die Nachnahme nicht ein zusätzlicher Service wie Express-Versand?
3. Kann ich über die Zustellgebühr der Post bei der Nachnahme informieren?
5. Gilt das Verbot auch für die Zahldienste Sofort.de, Giropay und Paydirekt?
6. Kann ich für die Nutzung von PayPal immer noch Gebühren verlangen?
7. Rabatte für eine bestimmte Zahlart darf ich aber weiterhin anbieten?
Seit dem 13. Januar 2018 ist das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie in Kraft getreten. Es verbietet die Erhebung von Gebühren für bestimmte Zahlungsarten durch den Händler. Doch sind viele Fragen durch das Gesetz nicht direkt beantwortet. Wie verhält es sich zum Bespiel bei der Nachnahme? Hier sind die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
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Banken und Paypal lassen sich den Service durch uns bezahlen, warum dürfen Händler den Service nicht berechnen.
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