Auf Facebook könnte bald sehr viel Arbeit zukommen. Nachdem das Oberlandesgericht Wien in einem Fall von „Hate Speech“ entschieden hat, muss nun das vom Obersten Gerichtshofs Österreichs angerufene EuGH grundsätzlich klären, wie Facebook mit wortgleichen und sinngleichen Einträgen umgehen soll. Die Entscheidung des EuGH würde auch Auswirkungen auf Deutschland haben.
Muss Facebook selbstständig nach rechtswidrigen Einträgen suchen und diese weltweit sperren? Darüber wird in den kommenden Wochen der EuGH entscheiden. Dieser wurde nun nämlich vom Obersten Gerichtshof Österreichs angerufen, um diese Grundsatzfrage zu klären.
Hintergrund der Anrufung ist dabei ein mittlerweile abgeschlossenes Verfahren aus Österreich. Wie heise.de unter Berufung auf die veröffentlichte Entscheidung des OGH berichtet, hatte bereits das Oberlandesgericht Wien verfügt, „dass Facebook die rechtswidrigen Beiträge weltweit und nicht nur für österreichische Nutzer sperren muss.“ Nun geht es vor dem EuGH um die Frage, ob das Europarecht auch verlangt, dass Facebook von sich aus nach vergleichbaren Beiträgen suchen und diese sperren muss.
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