Ersatzteile für Fahrräder werden durch viele Händler angeboten. Doch müssen diese, wie Ersatzteile für das Auto, verkaufsfähig sein, sonst drohen Abmahnungen oder auch Bußgelder durch das Kraftfahrt-Bundesamt. Und auch bei Ersatzteilen für das Fahrrad kann schnell ein hoher dreistelliger Betrag zustandekommen. So ahndet das Bundesamt aktuell Verstöße beim Verkauf von Ersatzteilen für Fahrräder.
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