Hintergrund der Rechtsänderung
In der Sitzung vom 09. März 2017 hat der Bundestag das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung verabschiedet. Das mag auf den ersten Blick wenig relevant für den Online-Handel sein. Ist es aber sehr wohl...
Händler können durch die Änderung die ihnen entstandenen Kosten, beispielsweise Aus- und Einbaukosten, künftig (einfacher) in der Lieferkette zurückgeben und von ihren Vertragspartnern Kostenersatz fordern. Daneben wird endlich gesetzlich festgehalten, dass der Händler die entstehenden Kosten für mangelhaften Einbau tragen muss. Dies war zuvor zwar durch die Rechtsprechung entschieden worden, jedoch ohne gesetzliche Grundlage geblieben.
Die Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches werden zum 01. Januar 2018 in Kraft treten.
Kommentar schreiben