Als einen absoluten Gewinn für Händler, die auch im Ausland handeln, könnte man die Pläne der EU bezeichnen. Die EU-Finanzminister haben am 05. Dezember 2017 nämlich deutliche Vereinfachungen der steuerlichen Handhabe verabschiedet. Lieferschwellen gehören dann der Vergangenheit an. Wir haben Ihnen die wichtigsten in einem FAQ vereint.
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Da steht nichts von Verkäufen in ein EU-Land und auch nichts von Verkäufen ins EU-Ausland. Demnach muss ich bereits bei einem Inlandsumsatz über 10.000 Euro jeden EU-Auslandsumsa tz für das Zielland anmelden. Oder habe ich etwas übersehen?
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Sie schreiben folgendes:
Zitat:
vielen Dank für deine Anfrage. Die Lieferschwellen entfallen dann faktisch, denn sie sind dann ja bei 10.000 Euro angesetzt. Darunter wird dein Umsatz immer als inländischer behandelt.
So das du dir bis zu dem Betrag keine Frage danach stellen musst.
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Ich sehe das auch so wir Antje. Was bedeutet das nun?
Meine jetzige Lieferschwelle nach Österreich ist 35.000€, Die ich auch voll ausnutze. Und genau alles unter 35.000€ muss ich mir auch keine Gedanken machen.
Und ab 1.1.2019 muss ich mir dann doch schon ab 10.001€ Gedanken machen,oder?
Oder gibt es dann immer noch eine Lieferschwelle ab 10.001€ bis 35.000€ wo ich mir keine Gedanken machen muss.
Ich bin auch der Meinung das ich ab 1.1.2019 schlechter gestellt wäre als jetzt, und ich ab 1.1.2019 nur noch bis 10.000€ Ware nach Österreich ohnen MWST-Änderung senden darf.
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vielen Dank für deine Anfrage. Die Lieferschwellen entfallen dann faktisch, denn sie sind dann ja bei 10.000 Euro angesetzt. Darunter wird dein Umsatz immer als inländischer behandelt.
So das du dir bis zu dem Betrag keine Frage danach stellen musst.
Beste Grüße
die Redaktion
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