Will ein Unternehmen gegen online verbreitete Schmähkritik oder unwahre Behauptungen vorgehen, stellt sich die Frage, wo sie den Schädiger verklagen können? Immerhin sind derartige Beiträge weltweit abrufbar. Wir geben Antwort.
Wie eine Händlerbund-Studie ergeben hat, sind negative Bewertungen im Online-Handel leider keine Seltenheit. Vor allem die schnelle und anonyme Bewertung verleitet manche Kunden zu unwahren, unsachlichen und teils beleidigenden Aussagen. Doch muss der Händler nicht jede Bewertung hinnehmen und kann sich entsprechend unseres Leitfadens auch zur Wehr setzen. Je nachdem um welche negative Kundenbewertung es sich handelt, ergeben sich verschiedene Vorgehen und Gerichte.
Kommentar schreiben
Antworten
Unmittelbar nach dem Urteil wird man sich wünschen nie vor Gericht gezugen zu sein.
Genau genommen wird man sich fragen ob solche Gerichte überhaupt nötig sind und wenn ja zu welchem Zweck sie eigentlich da sind.
Wenn unsere Rechtstaatlichk eit noch mit der aus dem Mittelalter vergleichbar ist, wie wird sie dann wohl erst in den meisten Ländern der Welt sein???
Eins haben aber, Gesetze, Abmahnungen und Gerichtsverfahr en wohl national und international gemeinsam;
Sie sorgen stets für ein sehr gutes Einkommen von Anwälten, Richtern und Beamten!
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Habe hier ein Urteil schwarz und weiss da sieht man wie realitätsfern deutsche Gerichte sind aber was ist auch hier zu erwarten.....
Richter sind Beamte und sind ansonsten ja selber Verbraucher.
Ihre Antwort schreiben