Shoppen im Internet ist beliebt. Doch auch übermäßig hohe Retouren, ausbleibende Zahlungen oder nörgelnde Kunden gehören als negativer Aspekt zum Online-Handel. Große Unternehmen wie Amazon sollen „unliebsame“ Kunden bereits von ihren Diensten entfernt haben. Ob zu Recht, ist dabei eine andere Frage.
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ich habe mal eine frage zu meinem aktuellen Problem.
Ich habe bei einem bekannten Onlinehändler Bestellungen aufgegeben mit ca. 20 Artikeln die mit der Kreditkarte bezahlt wurden. Dazu wurde mir direkt eine Bestellbestätig ung gesendet und eine Email in dem Hervorgeht wann die Bestellung ankommt. soweit so gut. 3 Tag später wird die Bestellung teilweise storniert. Damit war ich nicht einverstanden und habe bei der Servicehotline angerufen und meinen Unmut nahe gebracht. Darauf hin wurde mir telefonisch mitgeteilt alle Artikel erneut zu bestellen (zu einem höheren Preis) dieser aber nach erhalt der Ware angepasst wird zum Ursprungspreis. Das habe ich mir auch per Email bestätigen lassen. nach dem Ware angekommen ist habe ich mich erneut gemeldet um meinen preisnachlass einzufordern. Das wurde mir am Telefon abgelehnt mit der Begründung das es sich um Preisfehler handelt. In den AGB´s steht drin das ein wirksamer Vertrag mit Bezahlung der Ware zustande gekommen ist. Meine Kreditkarte ist mit den neuen Bestellung mit ca. 3500 euro belastet und trage somit einen finanziellen Schaden, da ich mich auch die Verbindliche Zusage des Händlers verlassen habe. Der Eigentliche Kaufpreis der storniert wurde liegt bei 1500 euro. Was kann ich jetzt tun? Ich würde ungern nachgeben, da ich mehrere verbindliche Zusagen per Mail erhalten habe. es wurde mir sogar teilweise preise angepasst was auf meiner Kreditkarte ersichtlich ist aber anschließend wieder meine Karte beslastet wurde. Über eine Info wäre ich dankbar.
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Antwort der Redaktion
Hallo Charlie,
am besten wendest du dich bei so einem komplexeren Sachverhalt an einen Anwalt oder eine Anwältin.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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das stimmt so überhaupt nicht.
der Spassbieter kann 4 Spassgebote innerhalb der (letzten!) 6 Monate getätigt haben, eher er bei ebay blockiert werden kann - das sind "strengste" mögliche Einstellungen bei ebay. nach Ablauf von 6 Monate und 1 tag hat ein Spassbieter wohl wieder 4 Spassgebote für 6 weiteren Monate frei.
dies erachtet ebay offensichtlich als Kauferlebnis-
denn Bieter ausschliessen, die beispielsweise innerhalb von längerem Zeitraum als 6 Monaten - beispielweise innerhalb v. 12, 24 oder mehr Monaten 4 mal nicht bezahlt hatten, kann man nicht.
4 mal innerhalb von 6 Monaten nicht bezahlen ist schon arg, aber von ebay grosszügig für Spassbieter ausgelegt.
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geplant unverschämtes verhalten am telefon oder per Email führen zu klaren und schennen Entscheidungen auf der gegenseite.
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Dann sollte der Händler aber Zahlungsarten wir PayPal tunlichst nicht anbieten und auch bei Vorkasse dem Kunden nicht bereits aus dem Shopsystem heraus die Bankdaten für die Überweisung mitteilen. Eine Aufforderung zur Zahlung ist einer Auftragsbestäti gung gleichzusetzen und dann ist man als Händler in der Pflicht.
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