Eine Widerrufsbelehrung, die Händlern gefällt
Sind wir alle mal ehrlich, jeder – auch Online-Händler - bestellen online und nutzen das Widerrufsrecht. Die Rücksendung gehört zum Online-Handel wie das Amen in der Kirche und ist nicht mehr wegdenkbar. Bei den Big Playern wie Zalando & Co. gehören 100-tägige Rückgaberechte fast schon zum guten Ton, womit die Standards in puncto Kundenservice gesetzt werden.
Es ist aber für Online-Händler wünschenswert, wenn der Gesetzgeber zumindest ein Stück weit auf die Betroffenen zuginge und ihnen Erleichterungen verschaffen würde, etwa bei missbräuchlichen Rücksendungen. Ein Traum für viele Händler wäre beispielsweise eine Widerrufsbelehrung mit folgenden Hauptmerkmalen:
- Die Widerrufsfrist wird einheitlich auf sieben Tage abgesenkt.
- Kunden benötigen für den Widerruf einen Grund.
- Die Hinsendekosten werden nicht erstattet.
- Die Waren müssen in ihrem ursprünglich gelieferten Zustand zurückgesendet werden.
- Es gibt neue Ausschluss- und Erlöschensgründe, beispielsweise bei fehlender Originalverpackung oder bei Bestellungen von Lebensmitteln aller Art.
Die Liste lässt sich endlos fortsetzen und mit weiteren, durchaus praxisrelevanten Beispielen, ergänzen. Wie so oft, macht es die gute Mischung. Eine Widerrufsbelehrung nach dem oben erwähnten Vorbild muss keine Zukunftsmusik bleiben. Soll der Kunde doch sein Widerrufsrecht bekommen... Dann aber bitte fair bleiben und die Geduld des Händlers nicht über Gebühr hinaus beanspruchen.
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Zusätzlich hat sich die Widerrufsquote durch ein gezieltes Reduzieren der "buyers remorse" bei uns deutlich gesenkt, aber anderes Thema.
Jedenfalls:
- Absenkung auf 7 Tage? Ab wann? Versandtag / Zustellung / Erhalt? Da geht's schon los...
- Muss der Grund Sinn ergeben? Werden nur bestimmte Gründe zugelassen? Muss es nachvollziehbar begründet sein? Sonst schickt es eben jeder Kunde mit "Nichtgefallen" zurück.
- Hinsendekosten nicht erstattungsfähi g? Da warte ich schon auf den ersten Prozess, denn zumindest wir zahlen keine Endkundenpreise bei Versendern. Und hier sehe ich damit auch das größte Missbrauchspote nzial, siehe die "Portoabzocke" die in der Vergangenheit oft die Runde machte.
- Dass zumindest die Ware unbeschädigt zurückgesendet werden muss, ja. Ist aber heute schon so. Das Recht auf das Öffnen und damit hier und da Beschädigen der Verpackung (ohne Beschädigen der Ware) hat der Kunde auch offline, nur so...
De facto haben wir mit der aktuellen Regelung wenig Probleme, siehe (vor allem) die Anmerkung oben. Und sich wiederholende Spezialfälle werden, amazonstyle :D, zur Not eben gesperrt.
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der Händlerbund hat hier (haendlerbund.de/.../...) noch einmal erklärt, das er sich mit eigenen konkreten Vorschlägen an der geplanten Überarbeitung der Verbraucherrech terichtlinie (VRRL) der Europäischen Union beteiligt.
Mit freundlichen Grüßen
der Händlerbund
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Dem einen reicht 7 Tage, der andere 7000 Tage.
Es versteht sich doch eigentlich von selbst, dass die Waren unbenutzt und im ursprünglichen Zustand zurückgesendet werden müssen. Genauso, dass der Käufer die Kosten der Hinsendung (erfolgte auf Wunsch des Kunden) und der Rücksendug (Widerruf erfolgt ebenfalls auf wunsch des Kunden) tragen muss.
Der Händler darf nicht unnötig belastet werden und muss so gestellt werden als sei der Kauf nie zustande gekommen.
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Leider mal wieder nichts.
Wirksame Interessenvertr etung, Fehlanzeige!
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