Einfach nur die Folie abziehen und fertig ist die Retoure. Vorausgefüllt und meist sogar ohne weitere Klebeutensilien kennt man die Retourenlabels aus den großen und bekannten Online-Shops. Kleinere Händler arbeiten nur selten mit solchem Service. Zu Recht? Wir wurden gefragt, ob und wann ein Händler verpflichtet ist, ein Retourenlabel zur Verfügung zu stellen.
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Antwort der Redaktion
Lieber Thomas,
leider können wir keine individuelle Rechtsberatung anbieten.
Vielleicht kann dir aber eine Beratung bei der Verbraucherzent rale weiterhelfen: www.verbraucherzentrale.de/... /
Beste Grüße
die Redaktion
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Nicht in jeder Ortschaft ist bspw. ein DPD Shop und dann wird es für manche Menschen bei schwerer Ware problematisch und unverhältnismäß ig, vor allem wenn es sich um eine Rücksendung fehlerhafter Ware handelt.
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Die meisten Artikel werden dann NICHT geschickt. Oder wir bekommen total verdreckte Artikel zurück geschickt, bei denen man klar sehen kann, dass der "Defekt" durch unsachgemäße Nutzung entstanden ist.
Diese Artikel fotografieren wir uns schicken dem Kunden die Fotos über das Ebay-Portal. Sieht der Kunde dann immer noch nicht ein, dass man so mit den Artikeln nicht umgehen darf, schalten wir Ebay ein. Bisher hat Ebay uns immer Recht gegeben.
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eine spannende Frage, die uns schon des Öfteren untergekommen ist. Wir haben hier das Thema (Frage 1) schon angerissen: onlinehaendler-news.de/.../...
Hat das gelieferte Produkt einen Defekt, dann trägt generell der Händler die Kosten für die Rücksendung und es sollte schon aus Effektivitätsgr ünden ein Retourenlabel zugesendet werden.
Viele Grüße!
Die Redaktion
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Wie ist es dann zu verfahren und zu beurteilen?
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vielen Dank für die Rückmeldung. Gerne wollen wir auch andere Leser an der Antwort teilhaben lassen, die wie folgt lautet:
Hat das gelieferte Produkt einen Defekt, dann trägt generell der Händler die Kosten für die Rücksendung. Es sollte also wie im Artikel erwähnt, im eigenen Interesse liegen, mit einem Retourenlabel die Kosten zu begrenzen.
Mischt sich Ebay in den Kauf ein, ist das eine andere Frage: Unterwirft sich der Händler den Ebay-Grundsätze n bzw. Entscheidungen, dann ist die Pflicht, ein Retourenlabel zur Verfügung zu stellen, rechtmäßig und muss vom Händler umgesetzt werden.
Viele Grüße!
Die Redaktion
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