Ankauf von Elektrogeräten beim Hersteller oder Großhändler, Weiterverkauf der Geräte im Online-Shop. Klingt nicht kompliziert. Kann es aber sein, denn viele Händler wissen gar nicht, dass sie nur ausreichend gekennzeichnete und registrierte Elektro- oder Elektronikgeräte anbieten dürfen. Hinzu kommt in einigen Fällen eine Rücknahmepflicht. Ursache ist das Elektrogesetz. Wir wurden mit einem Spezialfall konfrontiert und wollen nun unsere Leser an der Antwort teilhaben lassen.

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die Frage wäre eher, ob Patronen (Tinte oder Toner) Geräte sind im Sinne des Gesetzes, da sie ja nicht selbständig betrieben werden können.
Sofern diese zum Betrieb elektrische Ströme benötigen, fallen diese unter das ElektroG. Die Hersteller kennzeichnen diese auch mit dem E-Schrott-Zeich en (durchgestriche ne Tonne).
Bei der Entsorgung dieser ist zu beachten, dass solche Tonerkartuschen und Tintenpatronen nicht in die Mülltönne dürfen. Will man diese verkaufen, dann muss es eine Erstbehandlungs anlage sein, das schreibt der Gesetzgeber vor.
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die Frage wäre eher, ob Patronen (Tinte oder Toner) Geräte sind im Sinne des Gesetzes, da sie ja nicht selbständig betrieben werden können.
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