Wer im Internet surft und das Passende für sich gefunden hat, wird seine gewünschten Waren in den virtuellen Einkaufskorb legen und bestellen. Alle Webseiten, die eine Kaufmöglichkeit anbieten, in den meisten Fällen über ein Online-Warenkorbsystem, halten dann ein Bündel an Rechtstexten (z. B. AGB, Widerrufsbelehrung) vor, um ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Aber es geht auch einfacher, wenn Webseiten mal gänzlich ohne Verkaufsmöglichkeiten betrieben werden.
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Geweblich Kleinanzeigen, nicht mehr erlaubt ohne „Impressum“, „AGB/Kundeninfo rmationen“, „Widerrufsrecht“?
Offline würde so etwas gar nicht machbar sein. Das würde die Kosten für eine Anzeige sprengen. Warum wird dort unterschieden, denn inhaltlich sehe ich keinen Unterschied.
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