1. 1. Streichpreise ohne Erläuterung
2. 2. Selbstverständlichkeiten mit "selbstverständlich" kennzeichnen
3. 3. Falsche Textilkennzeichnung
4. 4. Fehlende AGB im Online-Shop
5. 5. Verwendung von Markennamen für Sortiment
6. 6. Ausnahmen von der Grundpreisangabe
7. 7. Kritische Äußerungen über Mitbewerber
8. 8. Unterschreitung/Überschreitung der UVP
Auch wenn sich bei vielen Händlern der Eindruck stetig hält, man könne für fast alles abgemahnt werden, gibt es auch Ausnahmen. Wir haben uns auf die Suche begeben und zehn vermeintliche Fehler gefunden, die gerade nicht oder nicht mehr abgemahnt werden können.
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