Als Händler muss man sich auf sein Transportunternehmen verlassen können. Neben einem reibungslosen und zügigen Ablauf muss das Paket auch heil beim Kunden ankommen. Wir haben heute die Frage erhalten, ob Verbraucher bei der Warenannahme auch auf eventuelle Schäden kontrollieren müssen. Hier gibt es die Antwort.
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danke für deine Anfrage. Verbraucher sind nun einmal nicht dazu verpflichtet, die Ware direkt zu überprüfen und in den ersten sechs Monaten wird vermutet, dass der Schaden schon bei Übergabe bestanden hat.
Grds. muss der Händler die Möglichkeit haben, den Schaden zu reparieren oder etwas neues zu liefern, bevor man selbst reagiert.
Etwas anderes gilt nur, wenn er die Gewährleistung ablehnt. Dann kann man sich selbst um die notwendige Reparatur kümmern und die Kosten für die Anschaffung verlangen. Jedoch können wir dir ohne genaue rechtliche Prüfung nur raten, zunächst in den Dialog mit dem Händler zu treten und ggf. einen Anwalt dazu zu befragen.
Viel Glück und Erfolg
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Dann weiß der Kunde jedenfalls was "Sache ist" und er macht nicht so einen Blödsinn
mit verspäteter Mängelrüge, denn Gutachter die er bezahlen muss sind teuer.
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nun so einfach ist es für den Kunden nicht.
Nach 6 Monaten muss der Kunde nachweisen das der Fehler auch schon von Anfang an bestand. Klar innerhalb von 6Monaten hat der Kunden leider jede Möglichkeit der Rekla. und der Händler müsste nachweisen das der Fehler nicht von Anfang an bestand.
Allerdings stehen die Chancen gar nicht so schlecht auch bei Gericht durch zu kommen. Wenn ein offensichtliche r Fehler nicht gerügt wird (z.B. angeblich LCD Fernseher beim Versand runter gefallen und erst nach Monaten gerügt wird), wird sich der Kunde die Frage stellen lassen müssen, warum man ein offesnichtlich defektes Gerät erst nach Monaten rügt. Man kauft eine neue Ware und will dementsprechend auch eine neue funktionsfähige und markelfreie Ware bekommen. Warum also erst nach Monaten das Problem melden? Da wird jeder Kunde mal ins stocken geraten.
Zudem Gutachter können durchaus feststellen, wann und wie der Schaden aufgetreten ist. Wir haben hier durchaus schon einige Fälle durchgefechtet, bei Kunden bei denen immer kurz vor der 6 Monatsfrist mal was kaputt gegangen ist. Durch Gutachter und unsichtbare markierungen bei Produkten, konnte dann vieles nachgewiesen werden.
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Nun können wir dem Kunden das glauben oder nicht. Um des lieben Friedens willen, haben wir den Artikel (ein Artikel besteht aus zwei gleichen Teilen) nochmal raus geschickt.
Für uns dumm gelaufen, aber der Kunde ist glücklich.
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hier wird aber nicht von einem offensichtliche n Mängel und einem versteckten Mangel unterschieden!
Dann könnte der Kunde ja seine Hose nach 18 Monaten zerreißen und den Mangel anmelden!!!
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