Was passiert mit dem Facebook-Account eines verstorbenen Nutzers? Ist er Teil der Erbmasse? Und haben die Erben daher ein Recht auf Zugriff? Mit diesen Fragen muss sich das Kammergericht Berlin aktuell beschäftigen. Der Fall wird sicher auch für künftige Fälle von Bedeutung sein.
Vor dem Kammergericht Berlin wird derzeit der Fall um ein verstorbenes Mitglied der Social Media-Plattform verhandelt: Ein 15-jähriges Mädchen war unter bisher ungeklärten Umständen an einer U-Bahn-Station in Berlin verunglückt und ums Leben gekommen. Die Eltern der Toten erhoffen sich aus dem Facebook-Konto ihrer Tochter nähere Informationen – zu den Tatumständen oder aber auch zu einem möglichen Suizid.
Kommentar schreiben