Booking.com und die Bestpreisklauseln – immer wieder beschäftigt dieses Thema die verschiedenen Instanzen. Nun setzt sich das Oberlandesgericht Düsseldorf mit dem Thema auseinander und meint, dass das durch das Bundeskartellamt verhängte Verbot durchaus zu hinterfragen sei.

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Das Hotelbuchungsportal Booking.com darf wohl wieder Hoffnung schöpfen: Nachdem sich das Bundeskartellamt mit den sogenannten Bestpreisklauseln befasst und sich letztendlich eindeutig gegen diese ausgesprochen hat, äußert das Oberlandesgericht Düsseldorf nun laut dem Handelsblatt jedoch eine andere Sicht auf die Klausel.
Mithilfe der Bestpreisklauseln wird festgelegt, dass die integrierten Hotels ihre Zimmer auf der eigenen Webseite nicht günstiger anbieten dürfen, als auf der Booking.com-Plattform. Das Bundeskartellamt hält aber dagegen und meint: „Letztendlich verhindern die Klauseln, dass an anderer Stelle niedrigere Hotelpreise angeboten werden können“, wird Amtspräsident Andreas Mundt von N-TV zitiert.
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