1. Wer ist verpflichtet, sich einer Schlichtungsstelle anzuschließen?
3. Wie finden wir die für uns passende Schlichtungsstelle?
4. Woher weiß ich, ob ich bereits einer Schlichtungsstelle angeschlossen bin?
6. Was heißt „nachstreitliche“ Informationspflicht?
8. Worüber muss dann informiert werden und wie?
9. Kann der OS-Hinweis seit dem 1. Februar 2017 wieder entfernt werden?
Eine Woche ist sie nun alt, die neue Informationspflicht aus dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Viele Händler haben immer noch Schwierigkeiten, Sinn und Zweck dieser neuen Informationspflichten nachzuvollziehen. Auch der genaue Zeitpunkt der Erfüllung der nachstreitlichen Informationen ist für viele noch unklar. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Fragen auf den Punkt gebracht.
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bundesjustizamt.de/.../...
für mich stellt sich nur die Frage: Welche wäre denn fachlich sinnvoll zuständig für ganz normale Händler von Waren des tägl. Bedarfs????
In dieser Liste finde ich nur spezielle Stellen, vorrangig für die Finanzwirtschaft....
Mich würde dringend interessieren, ob irgendjemand überhaupt einen Überblick über die gesamte gesetzliche Situation hat und wer der Adressat für Bedenken an dieser Entwicklung ist!
Ein gemeinsames Sprachrohr für alle Händler wäre jetzt wichtig - ich traue es dem Händlerbund nicht zu, hier etwas im Sinne der Händler erreichen zu wollen oder zu können - basiert doch seine Grundlage auf der Angst der Händler!
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ein Hinweis dieser Art ist im Shop selbst nur bei einer Mitarbeiterzahl von 11 oder mehr Mitarbeitern notwendig. Erst wenn es Streit mit dem Kunden gibt, ist dieser Hinweis tatsächlich für alle Händler Pflicht.
Viele Grüße!
Die Redaktion
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Na wenn das nicht mal zu Verwirrungen führt.. "Hier wäre die Adresse lieber Kunde, bringt dir aber nix, weil ich da eh nicht mit mache".
Echt jetzt..?
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