Dass sie (bewusst oder unbewusst) einen Fehler gemacht haben, sehen die meisten abgemahnten Online-Händler im Abmahnfall ein. Dass mit einem kleinen (und subjektiv als unbedeutend empfundenen) Fehler jedoch meist viele Hundert Euro zu zahlen sind, lässt viele am deutschen Rechtssystem zweifeln. Erst kürzlich meldete sich eine Leserin auf einen unserer Abmahnmonitore und fragte, ob die Abmahnung, die sie ebenfalls erhalten habe, nicht rechtsmissbräuchlich sei.
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Ich weiss nicht arum es hier Sonderrechte gibt. Nur wegen der Billigkeit der Kosten, d.h. der Entlastung der Gerichte????
Und gucken wir uns doch die ganzen Fälle an.
a.) den ganzen AGB-Kram liest eh kein Mensch ausser Juristen, die Dich verklagen wollen, bzw. Geld dafür erhalten, das zu lesen
b.) diese Wettbewerbsvers tösse beziehen sich doch nur auf das was Du in diesen AG's. dem Widerrufsrecht usw. schreibst
c.) Fälle wie wenn man mit "Versand incl. Versicherung" wirbt, ja mein Gott, dann sollen es die anderen doch auch machen.
Ein Hinweis, wie: "Wir handeln nach gesetzlichen Bestimmungen" oder ähnlich würde reichen. Dazu schrieb ich ja schon mal.
Der Händlerbund ist aber auf dem richtigen Weg, hier die Interessen der Händler zu vertreten. Es ist halt nur in einer Demokratie und zudem in einer so komplizierten und sich verselbständigt en kaum möglich, hier Entlastung zu bieten. Leider, ja manchmal wünscht man sich halt doch so die ein oder andere Änderung in der politischen Landschaft.
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Man hat schon Hinweise gegeben aber die sind meist ins leere gelaufen.
Das solle man sich auf anderem Wege drum kümmern.
Standart Antworten / Schreiben das wars.
Viel Werbung und Wischi Waschi News sind eben auch nicht alles.
back to the roots!
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