Viele Online-Händler wiegen sich auf Facebook in Sicherheit und befolgen die rechtlichen Grenzen kaum oder gar nicht. Doch das kann fatal sein. Rechtssicherheit fängt schon bei der Bereithaltung eines vollständigen Impressums an. Ein Problem gibt es jedoch dann, wenn technisch – zumindest temporär – keine Möglichkeit besteht, ein Impressum einzufügen.

(Bildquelle Dislike: David Andrew Larsen via Shutterstock)

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vielen Dank für den Vorschlag. Leider ist eine "Ferndiagnose" etwas schwierig und wir können daher nicht genau beurteilen, ob es ausreichend ist.
Wichtig ist, dass mindestens auf der Startseite (d.h. direkt auf der Chronik) ein klar und deutlich bezeichneter Link ("Impressum") zum Impressum führt.
Viele Grüße!
Die Redaktion
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wie gesagt, die Seiteninfo reicht nicht aus... Hier nochmal der Auszug aus dem Artikel:
"Wichtig war in jedem Fall die Bezeichnung „Impressum“ und dessen Verlinkung zu einem Impressum. Warum? Das OLG Düsseldorf hält eine Weiterverlinkun g auf ein Impressum allein unter der Rubrik "Info" für unzureichend, weil die Bezeichnung “Info” dem durchschnittlic hen Nutzer nicht ausreichend verdeutliche, dass hierüber auch Anbieterinforma tionen abgerufen werden könnten (Urteil vom 13.8.2013, Az.: I-20 U 75/13)."
Liebe Grüße
die Redaktion
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