Laut einer aktuellen Studie verkaufen 67 Prozent der befragten Händler aktiv ins Ausland. Weitere 18 Prozent nehmen zumindest Aufträge aus dem Ausland entgegen. Je erfolgreicher das Geschäftskonzept ist, desto mehr Schutz bedarf es auch der Unternehmenskennzeichen, Firmennamen und Marken.
Vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) können – soweit die Voraussetzungen für eine Markenanmeldung vorliegen – verschiedene Markenarten angemeldet werden: z. B. Wortmarke, Bildmarke, Wort-/Bildmarke, dreidimensionale Marke oder sonstige Markenformen (z. B. Farb-, Geruchsmarken). Aber die Registrierung einer deutschen oder einer Unionsmarke ist längst nicht alles.
Ist eine weltweite Tätigkeit angestrebt, sollte über die Ausdehnung des markenrechtlichen Schutzes nachgedacht werden. Während der Schutz einer beim DPMA eingetragenen Marke territorial auf das Bundesgebiet begrenzt ist, erzeugt die Unionsmarke EU-weit gültigen Schutz, und die internationale Marke seine Schutzerstreckung sogar auch außerhalb der EU.
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