Online-Flohmärkte sind längst nicht mehr so angestaubt wie man meinen könnte. Bereits das Handelsvolumen über Ebay Kleinanzeigen beweist, dass diese Art von Kanälen auch für gewerbliche Händler von großem Interesse sein können. Deshalb kündigte auch Facebook aktuell an, ein Stück vom Kuchen abhaben zu wollen. Neben seinen Facebook-Shops führte Facebook den sogenannten Marketplace ein.

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Die Nutzung von Kleinanzeigen-Portalen im Internet bietet auch gewerblichen Händlern eine kostengünstige Möglichkeit, um auch auf anderen Wegen auf Waren oder Dienstleistungen aufmerksam zu machen. Doch wer selbst schon einen Online-Shop betreibt, weiß wie aufwendig die rechtliche Absicherung sein kann. Die Angst vor neuen Abmahngefahren ist daher nicht zu vernachlässigen.
Das gewerbliche Präsentieren und Handeln von Waren im Internet setzt eine lange Kette von Informationspflichten in Gang. Betroffen von diesen Pflichten sind jedoch nur gewerblich tätige Verkäufer. Von einem gewerblichen Handel spricht man bei einer selbständigen, nach außen gerichteten, wirtschaftlichen Tätigkeit (Ausnahme: freiberufliche oder landwirtschaftliche Tätigkeit), die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Achtung: Die Grenzen zwischen gewerblichem und privatem Handel sind in der Praxis oft fließend.
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Antwort der Redaktion
Liebe Sylvia,
für gewöhnlich lassen sich Beiträge wie auch einzelne Personen bei Facebook konkret blockieren oder melden. Konkretere Hinweise, wie und wo das geht, sollten Sie auf den Hilfeseiten der Website finden können.
Beste Grüße
die Redaktion
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