Kauft ein Verbraucher eine Tasche oder ein Handy, ist es ihm ohne Weiteres gestattet, diese Produkte wieder weiter zu veräußern, da er das verkaufte Stück einfach aus dem eigenen Bestand herausnehmen und an den Käufer übergeben. Doch bei Software sieht die Lage ganz anders aus, da sie auf einem Computer installiert ist.
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