Online-Handel ohne Datenverarbeitung? Undenkbar. Schon beim virtuellen Betreten einer Webseite werden reihenweise Daten der Besucher erhoben, gespeichert und weiterverarbeitet. Das geht natürlich nur im Rahmen des gültigen Datenschutzrechtes. Das wird sich speziell beim Umgang mit Vertrags- und Kundendaten durch die DSGVO auch nicht ändern.
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einen Überblick über die ganzen Neuerungen zu behalten ist verständlicherw eise nicht einfach. Geren klären wir alle Leser noch einmal auf:
Von der neuen DSGVO sind ALLE Unternehmen betroffen, die mit personenbezogen en Daten arbeiten. Dabei kommt es weder auf den Bereich (B2B/B2C) an, noch auf den Absatzkanal (stationär/online).
Viele Grüße!
Die Redaktion
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Betrifft das "nur" Unternehmen, die auf Ihren Internetseiten Kundendaten u.ä. speichern oder auch Unternehmen, die Kundendaten im Rahmen von statiomären Geschäften oder im B2B Bereich erheben? Es sthet bestimmt irgendwo, aber es gibt ja so viel zu lesen. man man man
Danke Matthias
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Ich gebe dem Paketdienstleis ter doch die Daten. Wäre nach obiger Definition doch nicht statthaft.
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