Wer nur einen kleinen Geldbeutel zur Verfügung hat, trotzdem aber nicht auf die großen Düfte verzichten möchte, für den sind Parfümtester eine preiswerte Alternative. Die Markenhersteller dürften über den Weiterverkauf jedoch selbst nicht sehr erfreut sein. Ist der Verkauf daher generell zulässig oder können Händler eine markenrechtliche Abmahnung riskieren?
Der Parfümkauf ist eine individuelle Sache – und Geschmäcker sind bekanntlich verschieden. Jede Drogerie und jede Parfümerie mit eigenem Duftangebot bietet sie daher ganz selbstverständlich an: die Möglichkeit, den Duft durch ein Test-Parfüm zu testen. Genau um diese Tester hat sich ein eigener Markt entwickelt, denn Schnäppchenjäger können hier den echten Duft erhalten, ohne die teilweise horrenden Preise für Markenparfüms zahlen zu müssen.
Kommentar schreiben