Schon seit mehr als drei Jahren berechnet DHL ein Entgelt in Höhe von vier Euro, wenn die Zustellung nicht erfolgen kann, beispielsweise die Annahme verweigert wird. Kommt dies im Betrieb eines Händlers einmal öfter vor, können die Kosten für dieses Rücksendeentgelt ordentlich zu Buche schlagen.
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Wenn du dies nicht getan hättest, dann hättest du aber definitiv mehr Kunden. DPD ist MIT ABSTAND der miserabelste Versanddienstle ister den es in DE gibt. Ich selbst und auch viele Leute die ich kenne, kaufen bei Händlern die ausschließlich mit DPD versenden nicht ein, weil es mit DPD nur Probleme bei der Zustellung gibt. Egal ob man gewerblicher Käufer oder privater Käufer ist. Nur Huddelei. DHL ist teurer, ja definitiv. Aber für den Kunden/Käufer der bessere Dienstleister. Dann musst du die höheren Kosten auf den Preis umlegen. Machen andere auch und ist normal.
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Ich bin seit 9 Jahren DPD Vertragspartner und bin heute noch zufrieden. Aber...als Vertragspartner zahlst Du auch bei DPD Retouregeld und das ist etwas höher als bei DHL. Ausser... Du hast verhandeln können dies nicht zu zahlen. Auch Adressklärung kostet bei DPD im In-und Ausland und nicht sehr wenig.
Wie in meinem Post schon geschrieben, stelle ich den Kunden das in Rechnung.
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wir können absolut verstehen, dass Online-Händler wegen der hier aufgezeigten unklaren Rechtslage frustriert sind. Wie im Artikel erwähnt, sieht das Gesetz einen solchen Fall (noch) nicht vor. Wie ein Gericht diesbezüglich entscheiden würde, ist daher nur zu mutmaßen.
Für Sie kann das eine Chance bedeuten: Es ist vertretbar, dass Sie sich auf die unklare Rechtslage berufen und dem Kunden das Rücksendeentgel t in Rechnung stellen. Wir beobachten die Konstellation aber weiter und informieren unsere Mitglieder und Leser... Viele Grüße!
Mit freundlichen Grüßen
Yvonne Bachmann
Rechtsanwältin
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Aber was für eine Enttäuschung! Ein völlig nichtssagender Artikel ohne Inhalt.
Die meisten Retouren, bei denen von DHL das Entgeld verlangt, entstehen von Kunden, die eine fehlerhafte Adresse angeben. Kann ich diese Gebühren dem Kunden berechnen? Diese Frage war genau der Titel zu diesem Beitrag. Und wo ist jetzt denn die Antwort dazu?
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Sie schreiben und stimmt ja auch: "Aktuell trägt die unmittelbaren Rücksendekosten bei einem Widerruf regulär der Verbraucher, wenn er ordnungsgemäß (in der Widerrufsbelehr ung) darüber belehrt wurde."
Wenn der Kunde nun falsche Adresse angibt oder das Paket auch nach zweimaliger Benachrichtigun g und 7 Tage Einlagerung Retoure kommt, sehe ich das als Pflichtverletzu ng des Käufers an.
1. Er hat seine Bestellung nicht korrekt aufgegeben (falsche Adresse) und geprüft!
2. Er hat sich nicht um Abnahme des Paketes bemüht und gekümmert um den Vertrag zu erfüllen. Er ist zur Abnahme verpflichtet.
Die dadurch entstandenen Retourekosten dürfen deshalb auch nicht dem Händler als Strafe auferlegt werden!!! Es sind ja zusätzliche Kosten entstanden, wofür der Händler nichts kann.
Und weder DHL oder DPD transportieren kostenlos Pakete hin und her.
Also sind in meinen Augen, in den oben genannten Fällen, die Retourekosten vom Kunden zu tragen.
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ich wäre noch interessiert an einer Beantwortung Ihrer anfänglich gestellten Frage, ob Händler das Dhl-Rücksendeen tgelt in Rechnung stellen dürfen oder nicht.
In unserem Fall (wir betreiben einen Online Shop) ist der häufigste Fall nicht die Annahmeverweige rung sondern vielmehr die Angabe einer falschen Versandadresse.
Ihren Ausführungen nach vermute ich nun mal, es spricht nichts dagegen diese Gebühr dem Kunden zu berechnen.
Mit freundlichen Grüssen,
Arno Ziems
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