Vier Jahre das Ringen um ein einheitliches europäisches Datenschutzrecht gedauert. Am 25. Mai 2016 ist es endlich in Kraft getreten. Doch besonders kleine und mittelständische Unternehmen haben mit den neuen Regelungen noch nichts am Hut, ist des mächtige Regelkonstrukt kaum zu durchschauen. Unsere neue Themenreihe zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) soll Licht ins Dunkel bringen und Händler bei der Umsetzung bis 2018 unterstützen.

(Bildquelle Internet-Security: Lichtmeister via Shutterstock)
Was passiert mit meinen Daten, wie kann ich mich vom Newsletter abmelden, welche Cookies verwendet die Webseite und welche Daten werden hierfür von mir gespeichert? Dass hierüber belehrt werden muss, überrascht keinen Online-Händler. Bereits das jetzt geltende Datenschutzrecht in Deutschland schreibt die Grundsätze hierfür fest. Selbst auf der kleinsten Webpräsenz befindet sich daher eine Schaltfläche, die mit „Privatsphäre und Datenschutz“ o. ä. Formulierungen betitelt ist und die Webseitenbesucher mehr oder weniger ausführlich über die Datenerhebung und -nutzung informiert.
Information, Überinformation und Verschweigen von kleinen, aber brisanten Details! Ein schmaler Grat, der besonders im Datenschutz schwimmend ist. Dass Datenschutzerklärungen ihren Zweck überhaupt nicht erfüllen, sie sogar völlig verfehlen, hat bereits die Stiftung Warentest bemängelt. Eins steht fest: Weniger Informationspflichten werden es durch die neue Datenschutzgrundverordnung nicht…
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für alle online geschlossenen Verträge reicht natürlich weiterhin die Datenschutzerkl ärung auf der Webseite.
Viele Grüße!
Die Redaktion
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haben Sie jetzt hier auf eine korrekte Antwort gehofft ?.
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