Seit 9. Januar 2016 muss sich auf jeder Webseite, auf der Waren oder Dienstleistungen bestellt werden können, ein Hinweis zur Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission (sog. „OS-Plattform“) befinden. Im Online-Shop empfiehlt sich ein deutlicher Hinweis (inkl. Link) im Impressum und in den Kundeninformationen. Auf Plattformen wie Amazon steht jedoch nicht immer der benötigte Platz zur Verfügung.
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben