Unternehmen, die ohne eigenen Social Media-Auftritt unterwegs sind, haben eindeutig den Zahn der Zeit verschlafen. Diejenigen, die sich mit dem Thema auseinandergesetzt haben und auf Facebook, Twitter und Co. aktiv sind, haben mittlerweile sogar ein Gespür dafür entwickelt, dass es auch rechtliche Besonderheiten gibt. Gestern fragte uns eine Händlerin, was sie beachten muss, wenn sie einen Account bei Facebook unterhält.
Einfach mal einen Account eröffnen und alles ist paletti? Leider ist es nicht ganz so einfach. Aber mit ein paar Kniffen räumt man in Sachen eigener Social Media-Präsenz die größten Stolpersteine aus dem Weg.
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Unternehmen sollten sich informieren und sicherstellen, dass Mitarbeiter über ihre Facebook-Profil e keine Werbung posten, wenn dabei beispielsweise die erforderlichen Informations- und Kennzeichnungsp flichten nicht eingehalten werden. Schauen Sie doch mal hier: onlinehaendler-news.de/.../...
Viele Grüße!
Die Redaktion
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