Ausschlussgründe im Gesetz festgelegt
Dem Verbraucher steht bei im Internet geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht zu. Punkt. Das Widerrufsrecht besteht laut Gesetz zwar nicht bei allen Verträgen, z. B. über Waren, die nach Kundenspezifikation hergestellt sind oder verderbliche Waren wie Schnittblumen.
Auch Unternehmern will man das Widerrufsrecht nicht einräumen, wenn sie den Kauf im Internet im gewerblichen Rahmen getätigt haben. Zum Problem können vor allem scheinprivate Händler werden, die behaupten, als Privatperson gekauft zu haben. Mehr zu gewerblichen Käufen und dem Umgang mit dem Widerruf hier.
Fällt ein Widerruf unter keine der dort genannten Ausschluss- und Erlöschensgründe und hat tatsächlich ein Verbraucher bestellt, muss von einem bestehenden Widerrufsrecht ausgegangen werden.
Übrigens: Für folgende Waren besteht ein reguläres Widerrufsrecht:
Ist auch mit Form und Frist alles in Ordnung, muss dem Kunden sein Widerrufsrecht gewährt werden. Genau an diesem Punkt möchten Händler hin und wieder vor Wut in die Tischkante beißen… Dürfen Kunden wirklich alles, fragt man sich da?
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leider ist das Benutzen kein Grund für einen Ausschluss des Widerrufsrechte s. Sie können aber unter Umständen einen Wertersatz einfordern. Schauen Sie doch mal hier:https://www.onlinehaendler-news.de/recht/rechtsfragen/22173-wir-wurden-gefragt-widerrufsrecht-nach-einem-gebrauch-ausgeschlossen.html
Viele Grüße!
Die Redaktion
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Deshalb müssen wir Retouren, auch wenn sie aus scheinbar unbenutzter Neuware bestehen, einem Funktionstest unterziehen mit der Folge, dass Geräte, welche die Betriebsdauer zählen, dann nicht mehr neu sind.
Das Perfide: Unter den Schein-Privatkä ufern, die auf diese Weise betrügen, sind nicht selten Händler/Werkstä tten, die sich auf diese Weise kostenlos Ersatzteile schnorren.
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Wenn Textilien starke Tragespuren haben oder Elektronik lange benutzt wurde. Gerade jetzt zur Fußball EM kommt es bestimmt vor, dass Fernseher, die viel benutzt wurden nach 2 Wochen wieder zurück gehen.
Grüße
Remigius
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