Jeder Hersteller hat nach dem Elektrogesetz die Pflicht, eine Registrierung bei der zuständigen Behörde vornehmen zu lassen, bevor die entsprechenden Elektro- oder Elektronikgeräte in den Verkehr gebracht werden. Aber wie sieht es bei Kabeln aus? Fallen sie überhaupt unter das Elektrogesetz – mit einer entsprechenden Registrierungspflicht?

(Bildquelle Kabel: Olga Popova via Shutterstock)
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