Auch wenn sich Kunden von der Fülle an E-Mails häufig gestört fühlen, gibt es nach einer erfolgreich geschlossenen Bestellung in einem Online-Shop zahlreiche rechtliche Vorgaben zu beachten. Beispielsweise in Bezug auf die Übersendung von Rechtstexten. Wie und wann die Mitteilung der Rechtstexte nach Vertragsschluss erfolgt, erfahren Sie hier.

Kundenbefragungen zeigen, dass Käufer sich durch die Flut von Bestellbestätigungsmails und anderen E-Mails zur Kaufabwicklung gestört fühlen. Trotzdem gilt es für Online-Händler nach erfolgreich geschlossenen Bestellungen Folgendes zu beachten:
Online-Händler müssen dem Käufer nach Vertragsschluss bis zur Warenlieferung nochmals ihre Rechtstexte – gemeint sind die AGB, die Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung und das Impressum - in Textform mitteilen, wobei der Hinweis zur Gewährleistung in den AGB gestalterisch durch Farbe oder drucktechnisch hervorgehoben sein muss. Bei Verwendung der 14-tägigen Widerrufsfrist, muss die Widerrufsbelehrung sogar unverzüglich nach Vertragsschluss übersendet werden.
Die Übersendung der Rechtstexte kann per E-Mail oder schriftlich, durch Beilegen ins Paket, erfolgen. Die gängigste Methode ist die Übersendung der Rechtstexte als Text in der E-Mail selbst.
Kommentar schreiben