Bekannt und etabliert ist die Stiftung Warentest seit Jahren für ihre Produkttests und –bewertungen. Mit der zunehmenden Digitalisierung widmete sich die Stiftung Warentest auch immer mehr digitalen Themen. Laut einer aktuellen Untersuchung der Warentester fühlen sich Verbraucher alles andere als gut über den Umgang mit ihren Daten informiert.

(Bildquelle Datenschutz: Den Rise via Shutterstock)
Einwilligungen in den Versand von Newslettern, Informationen über den Einsatz von Cookies oder schlicht: die Weitergabe von Kundendaten an das mit der Lieferung beauftragte Transportunternehmen. Dass hierüber belehrt werden muss, überrascht keinen Online-Händler mehr. Mit mehr oder weniger rechtlicher Unterstützung findet sich selbst auf der kleinsten Webpräsenz eine Schaltfläche, die mit „Privatsphäre und Datenschutz“ o.ä. Formulierungen betitelt ist.
Die dort befindliche Belehrung, die sog. Datenschutzerklärung, reicht dabei von einer knappen Belehrung bis hin zu epischen Ausführungen. Getreu dem Motto, je länger der Text (und je größer das Unternehmen), desto weniger wird damit letztendlich wirklich „belehrt“. Kein Wunder, dass Internetnutzer von den zahlreichen rechtlichen Ausführungen genervt sind und nicht bis zum Ende durchhalten. Die Belehrung verfehlt letztendlich ihren Zweck. Genau das beanstandet die Stiftung Warentest.
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Es gibt soviel Anbieter die Teilweise viel Geld für die sogenannten Rechtstexte verlangen da muss man doch davon ausgehen das alles ok ist. Warum macht man das ganze nicht so offen das alle Texte Öffentlichen und Kostenlos zugänglich gemacht werden und zwar von einer Staatlichen Institution aus. Dann müsste das Thema doch erledigt sein und das gilt dann auch für die Abmahnungen.
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