Neue Käuferschutzrichtlinie ab 23. März 2016
In seiner Käuferschutzrichtlinie führt Paypal den Käuferschutz offiziell auch für Nutzer ein, die nicht über ein eigenes Paypal-Konto verfügen.
Schließlich hat Paypal eine neue Klausel eingefügt, die die Bedingungen für die Erweiterung des Käuferschutzes für Einkäufe auf www.ebay.de regelt. Dort heißt es künftig:
„6. Erweiterung des Käuferschutzes für Einkäufe auf www.ebay.de
6.1 Zusätzlich schützt der PayPal-Käuferschutz den Käufer bei Käufen auf eBay, wenn der Verkäufer trotz Ausübung des Widerrufsrechts durch den Käufer das Geld nicht zurückerstattet.“
Voraussetzung für den Käuferschutz ist unter anderem eine Rückgabeanfrage, die Paypal als Widerrufserklärung gegenüber dem Verkäufer wertet. Der Käufer muss die Ware zügig und unbeschädigt an den Verkäufer zurücksenden. Den Käuferschutzantrag kann der Käufer frühestens 10 Tage, spätestens 30 Tage nachdem er die Rückgabeanfrage eingeleitet hat, stellen. Hat der Verkäufer die Rückgabeanfrage zwar akzeptiert, aber erstattet dennoch den Kaufpreis nicht, muss der Käufer innerhalb von 30 Tagen nachdem er den Artikel im Rückgabeprozess als verschickt markiert hat, den Käuferschutzantrag stellen.
Paypal erstattet dem Käufer den Kaufpreis einschließlich der gezahlten Hinsendekosten (Kosten des Versands an den Käufer). Der Käufer hat jedoch keinen Anspruch gegenüber Paypal auf Erstattung der Rücksendekosten (Kosten des Versands an den Verkäufer). Hat der Online-Händler sich dort zur Übernahme der Rücksendekosten bereit erklärt (z.B. „Ebay Plus“-Händler), muss er sich gesondert um die Rückerstattung dieser Kosten kümmern.
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