Um Verbrauchern Alternativen zu kostenintensiven Rechtsstreitigkeiten schmackhaft zu machen, hat die ODR-Verordnung (engl. für „online dispute resolution“) seit dem 09.01.2016 eine neue Informationspflicht eingeführt. Nur, wer alternative Formen der Streitbeilegung kennt, kann sie auch für sich in der Praxis nutzen. Unternehmer werden daher seit dem 09.01.2016 aktiv als „Botschafter“ für die alternative Streitbeilegung eingesetzt.

(Bildquelle Online-Streitbeilegung: totallyPic.com via Shutterstock)
Auf jeder Webseite, über die über die Kauf- oder Dienstleistungsverträge mit Verbrauchern geschlossen werden, muss sich ein Hinweis auf die neue Plattform zur Online-Streitbeilegung (sog. „OS-Plattform“) befinden. Unklar war aber lange Zeit, welcher Link tatsächlich zur OS-Plattform führt.

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als Händlerbund-Mit glied können Sie die neuen Rechtstexte wie gewohnt im internen Bereich herunterladen. Gern senden wir ihnen auch noch einmal die entsprechende Info-Mail zu.
Viele Grüße,
die Redaktion
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Renate Westerling
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ec.europa.eu/.../160108_en.htm
wird auf die künftige OS-Plattform verlinkt.
"The online platform will be accessible here from 15 February". Es handelt sich dort aber nicht um einen neuen Link, sondern den altbekannten namens
ec.europa.eu/consumers/odr/
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am Montag ging noch einmal ein 2. Newsletter heraus, der Sie laut unseres Mailing-Service s auch erreicht hat und geöffnet wurde. Gern schicken wir Ihnen diesen bei Bedarf aber erneut zu.
Viele Grüße,
die Redaktion
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haben wir etwas verpasst oder gab es nochmal nach dem 09.01. einen Sondernewslette r seit der richtige Link bekannt ist.
Wir haben am 09.01. alle Rechtstexte erneuert. Müssen wir diese nun nochmal erneueren?
Viele Grüße
Marco Diestertich
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