Nicht für alle im Internet bestellten Waren wird ein gesetzliches Widerrufsrecht garantiert. Auch nach der aktuellen Rechtslage gibt es bereits sog. Ausschluss- und Erlöschensgründe des Widerrufsrechts, zum Beispiel bei schnellverderblichen Waren. Besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht noch, wenn der Verbraucher die Ware benutzt hat?
Grundsätzlich gilt:
Dem Verbraucher steht bei online abgeschlossenen Verträgen im Grundsatz ein Widerrufsrecht zu. Der weit verbreitete Glaube, mit der Benutzung des Artikels sei ein Widerrufsrecht gänzlich ausgeschlossen, hält sich jedoch weiterhin standhaft.
Man kann dem Gesetz nicht entnehmen, dass ein Widerrufsrecht generell ausgeschlossen sein soll, wenn der Artikel benutzt wurde. Erst, wenn gesetzlich spezielle Ausschluss- und Erlöschensgründe greifen, kann das Widerrufsrecht des Verbrauchers beseitigt werden.
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