Wie funktionieren Lastschrift und Rücklastschrift?
Bestellt ein Kunde in einem Online-Shop und wählt die Zahlung per Lastschrift (auch Bankeinzug genannt) aus, belastet der Online-Händler das Bankkonto des Schuldners (also des Kunden) mit dem Gesamtpreis der Bestellung. Die mit dem Einzug der Forderung beauftragte Bank ist verpflichtet, die Lastschrift auszuführen, ohne die Rechtmäßigkeit der Lastschrift kontrollieren zu müssen. Der Bank kommt es lediglich auf ein gültiges Mandat an.
Eine Rücklastschrift (auch Lastschriftrückgabe genannt) muss erfolgen, wenn eine Lastschrift nicht ausgeführt werden kann. Der Grund für eine Rücklastschrift im Online-Handel wird meist die fehlende Deckung des Kontos sein. Es können aber auch andere Gründe vorliegen, die zu einer Rücklastschrift führen können, etwa die (bewusste oder unbewusste) Angabe falscher Kontodaten. Dem Konto des Schuldners wird der Betrag wieder gutgeschrieben und das Konto des Händlers wieder belastet.
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ich bin Kassenwart eines Kleingartenvere ines und bin für die Lasteinzüge zuständig. Jetzt habe ich mich bei einem Mieter
bei der Bankverbindung vertan. Deshalb kam es zu einer RLS, wie buche ich den jetzt die RLS Gebühr, die ja zu Lasten des Vereins gehen?
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Am 13.11.20 mit Karte Kauf getätigt. Zum 16.11. sollte ein Umzugsservice/ Bankwechsel erfolgen. Dieser wurde von der alten Bank auch durchgeführt. Leider reichte der Händler die Lastschrift erst am 17. ein. Sie wurde somit nicht ausgeführt.
Meine Frage: Muss die Bank den Kunden darüber informieren und kann der Kunde nachfolgende Bearbeitungsgeb ühren ( Adressermittlun g für Inkassounterneh men) zurück verlangen? Das Konto hatte ausreichend Deckung und eine andere Zahlung vom 13.11. ging anstandslos am16. Noch durch.
Ich würde mich über eine Antwort freuen.
Auf welches Urteil könnte ich mich evtl. berufen.
Vielen Dank
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Antwort der Redaktion
Hallo Hans,
deine Frage ist leider sehr speziell. Wir würden dir daher empfehlen, dich an die Verbraucherzent rale zu wenden.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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vielen Dank für Ihr Interesse. Für die Umsetzung der SEPA-Regelungen in die Praxis hat die Deutsche Kreditwirtschaf t ausführliche Regelwerke erlassen - unter anderem auch die Pflicht zur Vorabakündigung . Bei Verstößen gegen die Pflicht ergibt sich ein Schadensersatza nspruch aus den allgemeinen Vorschriften. Weitere Informationen zu der sogenannten "Pre-Notificati on" erhalten Sie hier: .../DK-SEPA_FAQ_Stand_11-2013_ final.pdf
Viele Grüße,
Die Redaktion
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Danke und Grüße
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