Bei defekter oder falsch gelieferter Ware (= Sachmangel) hat der Kunde grundsätzlich die Wahl, ob er auf die Beseitigung des Mangels, z. B. im Wege der Reparatur (Nachbesserung) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) besteht. Erst vergangene Woche war ein Online-Händler mit der Situation konfrontiert, bei der sich der behauptete Mangel nach einer Prüfung als unbegründet herausstellte. Was kann der Händler in solchen Fällen tun?
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