Die Garantiebedingungen im Shop
Soll mit einer Garantie geworben werden, muss der Online- oder Plattform-Shop entsprechende Garantiebedingungen ergänzen. Dazu zählt auch die bloße Abbildung auf der Verpackung auf dem Produktfoto. Die Garantiebedingungen sind entweder direkt in der Artikelbeschreibung anzugeben. Dies sprengt jedoch in vielen Fällen das Design und/oder den vorhandenen Platz. Alternativ kann der Begriff „Garantiebestimmungen“ (oder eine ähnliche eindeutige Formulierung) in der Artikelbeschreibung verwendet und diese mit einem Link zu einer Shop-Unterseite hinterlegt werden, die über den Umfang der Garantie aufklärt (sprechender Link).
Damit ist es jedoch noch nicht getan. Online-Händler sind außerdem verpflichtet, die Garantiebedingungen mit der Bestätigung des Vertrags (oder spätestens bei der Lieferung der Ware) zur Verfügung zu stellen. Am praxistauglichsten können Händler diese Pflicht erfüllen, indem sie die Garantiebedingungen als pdf-Dokument per E-Mail übersenden oder in Papierform dem Paket beilegen.
In den meisten Fällen werden Online-Händler lediglich die bestehenden Garantien der Hersteller als Verkaufsargument einsetzen. Das Anbieten eigener Garantien ist besonders bei kleineren Händlern selbst anzutreffen. Es werden daher in aller Regel nur die Hersteller-Garantiebedingungen übernommen. Dennoch sollten Händler einen kurzen Blick hineinwerfen, ob die „Grundelemente“ wie die Dauer der eingeräumten Garantie, der räumliche Geltungsbereich oder Hinweise zur Geltendmachung der eingeräumten Garantie vorhanden sind.
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