Gerichtsstand: Wohnsitz des Verbrauchers
Um zu wissen, bei welchem Gericht man im Falle eines Streites eine Klage einreichen muss, ist der Ort des zuständigen Gerichtes herauszufinden (sog. Gerichtsstand). Kommt es zu einem Streit zwischen Händler und Verbraucher, beispielsweise weil ein offener Kaufpreis besteht oder der Verbraucher eine defekte Ware nicht reparieren bzw. ersetzen will, muss der Verbraucher an seinem Wohnsitz klagen bzw. muss dort verklagt werden. Dies gilt im Übrigen auch für ausländische Kunden (Verordnung Nr. 44/2011). Auch Verbraucher aus einem anderen EU-Land, die bei einem deutschen Unternehmer gekauft haben, können an ihrem im Ausland befindlichen Wohnsitz gegen den Unternehmer klagen.
Viele Händler können und wollen dies nicht hinnehmen und versuchen deshalb, abweichende Regelungen in ihre AGB zu integrieren. Oft liest man daher Klauseln, in denen der Gerichtsstand von vorherein festgelegt wird: z.B. „Gerichtsstand ist unser Sitz“ oder „Gerichtsstand ist Köln“. Zu Recht?
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