Eine Diskriminierung aufgrund des Wohnsitzes oder der Staatsangehörigkeit ist sowohl im stationären als auch im Online-Handel nicht statthaft. Dies dient der Sicherung des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs. In der Praxis sieht das aber vielfach anders aus, denn Unternehmen arbeiten häufig mit Einschränkungen oder behandeln potenzielle Kunden je nach deren Staatsangehörigkeit oder Wohnort unterschiedlich.

(Bildquelle Flaggen vor dem Hauptsitz der Europäischen Kommission: symbiot via Shutterstock)
Eine vergangene Woche gestartete öffentliche Konsultation der Europäischen Kommission soll Bürger und Unternehmen zum Geoblocking befragen. In einer parallelen Konsultation will die Kommssion die Rolle von Plattformen in der Online-Wirtschaft evaluieren. Ziel ist es, die 28 nationalen Märkte endlich zu einem einzigen Markt zusammenzuführen.
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