Vertragsfreiheit vs. Freier Handel
Beim Vertrieb über das Internet besteht häufig ein Interessenkonflikt zwischen den berechtigten Interessen der Hersteller nach einer Präsentation ihrer Markenprodukte in einem dem Markenimage entsprechenden Rahmen einerseits. Auf der anderen Seite spielen auch die berechtigten Interessen der Händler, das Internet uneingeschränkt für den Vertrieb nutzen zu dürfen, eine Rolle.
Eine dieser zu berücksichtigenden Interessen ist die Vertragsfreiheit, also das Recht, frei zu entscheiden, mit wem und unter welchen Bedingungen Verträge geschlossen werden sollen. Hersteller von Markenprodukten genießen auch weitreichende Handlungsspielräume, um einen Qualitätsstandard beim Vertrieb ihrer Produkte zu gewährleisten und ihren Vertragshändlern entsprechende Vorgaben zu machen. Beschränkungen sind also bis zu einem gewissen Grad erlaubt.
Marken-Hersteller sind bei den Vorgaben gegenüber Online-Händlern aber nicht völlig frei, denn Schranken gibt das Kartellrecht vor. Grundsätzlich sind spürbare Wettbewerbsbeschränkungen untersagt. Zum Beispiel dürfen die Vereinbarungen zwischen Herstellern und Verkäufern keine sog. Kernbeschränkungen enthalten (z.B. Preisbeschränkungen, Gebiets-/Kundenkreisbeschränkungen) oder die Teilnehmer eines Vertriebssystems nicht daran gehindert werden, Konkurrenzware zu vertreiben.
Maßnahmen der Markenhersteller dürfen auch nicht dazu führen, dass gerade kleine und mittlere Händler darin beschränkt werden, die Produkte auch über das Internet vertreiben zu können. So wurde das Verbot der Nutzung von Preisvergleichsmaschinen im Falle von Asics für unzulässig erklärt.
Es gilt: Je marktstärker die Position eines Marken-Hersteller ist, desto strenger sind die Anforderungen, wie weit eine Vertriebsbeschränkung gehen darf. Dürften große (marktführende) Markenhersteller frei entscheiden, mit wem sie Verträge eingehen und mit wem nicht, könnten sie die Struktur des Einzelhandels und damit den Wettbewerb steuern.
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Ein Hersteller hat mir, ohne Vorankündigung !! , mitgeteilt, das ich die Ware von Ihm unverzüglich aus dem Netz nehmen muss, sonst bekäme ich für den Offlinehandel auch keine Ware mehr. Gespräche oder Verhandlungen meine Preise anzugleichen und weiterhin die Ware zu verkaufen wurden mir nicht ermöglicht.
Ein anderer Hersteller hat mir auch verboten weiterhin seine Artikel zu niedrigen Preisen anzubieten. Seitdem unterliege ich einem Preisdiktat. Seitdem kauft allerdings auch kein Kunde mehr diese Artikel.
Ich sehe das große Onlinehändler inzwischen die neuen kleinen Onlinehändler so massiv aus dem Markt drücken, das es als Händler richtig schwer ist dort Fuß zu fassen. Klar ich könnte Klagen, aber was hätte ich davon ? Viele Kosten ! Hersteller die mich nur mehr mit großen Kosten beliefern und das meistens zu spät. Also welche Chancen haben neue Onlinehändler die kein Riesen-Budget haben ?
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