Das sog. Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (kurz Elektrogesetz) hätte zwar schon im Februar 2014 in einer novellierten Fassung in Kraft treten müssen. Doch erst im Sommer dieses Jahres hat der Bundesrat die endgültige Fassung des neuen Elektrogesetzes gebilligt.

(Bildquelle Elektroschrott: mekCar via Shutterstock)
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