Die Datenmeldung
Sowohl an das genutzte duale System als auch an die Zentrale Stelle müssen durch Hersteller bzw. Ernstinverkehrbringer Daten über die in Verkehr gebrachten Mengen an B2C-Verpackungsmüll gemeldet werden. Dies dient einerseits dem Händler: Dieser kann so die tatsächlichen Mengen zur Geltung bringen, schließlich bemessen sich daran auch die Kosten, die er gegenüber dem dualen System tragen muss. Andererseits sollen auch die Umwelt und der Wettbewerb profitieren: Weil die Menge an beide Stellen gemeldet wird, können diese die Daten untereinander abgleichen und feststellen, ob insofern alles mit rechten Dingen zugeht.
Ein Beispiel:
Angenommen, ein Händler hat zu Jahresbeginn sein Geschäft aufgenommen und sich zu diesem Zeitpunkt bei einem dualen System beteiligt sowie für LUCID registriert. Noch kann er nicht wissen, wie viele Verpackungen er tatsächlich innerhalb des nächsten Jahres nutzen wird, weshalb er bei den Stellen angibt, was er plant in den Verkehr zu bringen – also die Plan-Menge. Über diese Menge schließt er mit seinem dualen System den Entsorgungsvertrag.
Das Geschäft läuft leider schlechter als erwartet, weshalb der Händler in einem Jahr nur die Hälfte der Masse an Verpackungen nutzt. Um einen Überblick zu behalten, hat er die verbrauchte Menge an Verpackungen fortlaufend erfasst.
Was gilt es zu beachten?
Die Menge soll also aktualisiert werden. Dazu geben Händler, wie jener aus dem Beispiel, die Daten- bzw. Mengenmeldung gegenüber der Zentralen Stelle und dem dualen System ab. Nun jedoch nicht die geplante, sondern die tatsächliche, die Ist-Menge, und insbesondere die Masse je Materialart. Dabei müssen die gleichen Werte gegenüber beiden Stellen angegeben werden – und das auch möglichst zeitgleich.
Dies soll laut der Zentralen Stelle spätestens nach Ablauf eines Kalenderjahres erfolgen, hier erfolgt dann auch eine Endabrechnung über den Zeitraum mit dem dualen System. Diese Pflicht darf zudem nicht an Dritte wie etwa Dienstleistern übertragen werden, sie muss nach den gesetzlichen Vorgaben vom Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer selbst erfüllt werden. Empfehlenswert ist es, während des Zeitraums, wie im Beispiel geschehen, zu dokumentieren, welche Verpackungen genau abgegeben wurden. So können am Ende viel Arbeit gespart und die Nerven geschont werden.
Prinzipiell ist es möglich, die Daten auch öfter zu melden. Insbesondere sehr große Händler mit starker Fluktuation hinsichtlich der Verpackungsmengen können dadurch eine kurzfristig genauere Abrechnung durchführen. Dabei muss darauf geachtet werden, die Datenmeldung gleichermaßen bei LUCID und dem genutzten dualen System vorzunehmen.
Bei der Datenmeldung an das duale System und die Zentrale Stelle müssen folgende Angaben gemacht werden:
- Registrierungsnummer LUCID
- Materialart und Masse der lizenzierten Verpackungen
- Name des dualen Systems
- Zeitraum der Systembeteiligung
Wird pflichtwidrig keine Datenmeldung vorgenommen, kann das zu einem Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Verstoß führen.
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Win-Win für alle. Die Großen schaffen sich die Kleinen Händler immer weiter vom Hals, die Arbeitslosenzah len sinken und der ehemalige Arbeitslose kann sich freuen, dass er selbst beim Mindestlohn noch von seiner Zeitarbeitsfirm a besch**** wird, aber hey, Hauptsache Arbeit.
Und die Politik kann sich wieder auf die Schulter klopfen, ebenso das Jobcenter. Verlierer gibt es keine. Die kleinen Händler können ja ihren Laden schließen und sich bei einem Großen einstellen lassen. Verdienen doch eh nix mehr mit dem Verkauf, weil sie jetzt noch mehr Bürokratie für nix machen dürfen. Dann können sie auch gleich wie von der EU anscheinend gewünscht als Lohnsklave zuarbeiten.
Im Übrigen - das ist meine persönliche Meinung - ist dieses neue Gesetz reine Abzocke dieser Müllmafia.
Wir alle zahlen fleißig für den grünen Punkt und Altpapier. Gerade letzteres ... Eine Unverschämtheit , dass ich dafür als Händler nun auch nochmal extra zur Kasse gebeten werde. Normalerweise müsste die Rechnung anders aufgemacht werden, denn der Müll wird recycled und als neues Produkt wieder verkauft. Im besten Fall als Umschlag, den wir dann wieder doppelt und dreifach bezahlen.
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Unmöglich jedes Gramm ein Jahr lang zu erfassen, dies kann nicht funktionieren da schon die " Ich habe Vergessen Quote " viel zu hoch ist und das auch verständlich.
Stress genug im Online Handel für alle und dann noch dieser Unsinn!
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Geht`s noch? Sollen auch kleine Händler jetzt jedes Stückchen Pappe und jeden Centimeter Packband aufschreiben und der "Zentralen Stelle" melden? Die jährliche Mengenmeldung/A ktualisierung beim dualen System sollte doch wohl ausreichen.
Nächste Stufe: beim Zentralkomitee hat der Online-Händler anzugeben, wieviel Klopapier dem Abwassersystem zugeführt wird. Die zuständigen Organe überprüfen ggf. im Klärwerk die tatsächlich ankommende Menge.
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