In den letzten Jahren ist der elektronische Handel in der Europäischen Union stetig gewachsen. Im Jahr 2014 kauften nahezu 50% der Bevölkerung der Europäischen Union online ein. Trotz dieser steigenden Tendenz ist der grenzüberschreitende elektronische Handel – wie auf europäischer Ebene beabsichtigt - noch nicht zur Normalität geworden. Beispielsweise kauften im Jahr 2014 nur 15 Prozent der europäischen Bevölkerung von in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Händler Waren bzw. Dienstleistungen ein.

(Bildquelle Flaggen vor dem Hauptsitz der Europäischen Kommission: symbiot via Shutterstock)
Untersuchungen und Umfragen haben ergeben, dass Sprachbarrieren, Verbraucherpräferenzen und unterschiedliche Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten ein Grund für diesen nur langsam wachsenden grenzüberschreitenden Handel sind. Wettbewerbswidrige Vereinbarungen oder abgestimmte Verhaltensweisen zwischen im elektronischen Handel tätigen Unternehmen sind eine weitere Ursache für den schleppenden grenzüberschreitenden Handel. Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission am 6. Mai 2015 den Beschluss zur Einleitung einer Sektoruntersuchung zum elektronischen Handel gefasst.
Im Rahmen dieser Sektoruntersuchung will die Kommission von den befragten Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen Auskünfte zum grenzüberschreitenden Handel sammeln. Dazu gehört insbesondere die Auskunft der Unternehmen und Unternehmensvereinigungen zu sämtlichen Vereinbarungen, Beschlüssen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen, um daraus mögliche Wettbewerbshindernisse ausfindig zu machen.
Zu den befragten Unternehmen gehören unter anderem Dienstleister sowie Anbieter und Händler von Waren, Online-Marktplätze und Preisvergleich-Webseiten. Der Schwerpunkt soll auf Waren und Dienstleistungen liegen, bei denen der elektronische Handel eine besonders wichtige Rolle spielt, z. B. Elektronik, Bekleidung und Schuhe.
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