Die neu ausgestalteten Ausschlussgründe finden sich seit dem 13.06.2014 in § 312 g Absatz 2 BGB. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde. Was genau darunter zu verstehen ist, ist bei den meisten Händlern noch unklar. Wir klären daher auf, welche Waren als „verderblich“ gelten und wo daher ein Widerrufsrecht nicht besteht.
(Bildquelle Lebensmittel online shoppen: Nerthuz via Shutterstock)
Lebensmittel, Schnittblumen, lebende Pflanzen - Mittlerweile kann man fast alles online bestellen. Für Händler dieser sensiblen Produkte besteht jedoch die Gefahr, dass sie nach einer Rücksendung nur noch wertlose verdorbene Waren zurückerhalten. Nicht umsonst hat der Gesetzgeber deshalb einen speziellen Ausschlussgrund vom Widerrufsrecht eingeführt. Um in der Praxis richtig zu handeln, müssen Händler aber genau wissen, welche Waren unter diesen Ausschlussgrund fallen.
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Antwort der Redaktion:
Hallo Herr Suhl,
am besten erkundigen sie sich zunächst beim Händler und fragen nach einem Zustellnachweis .
Wenn der Zahlungsdienstl eister ein anderer ist, als der Händler selbst, ist es auch ratsam dort Bescheid zu geben, dass es Probleme bei der Lieferung gab.
Alles Gute und viele Grüße
die Redaktion
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